Unter Berücksichtigung der Vorgaben unserer Richtlinien können Sie Ihr Gesuch jederzeit schriftlich per Post oder elektronisch einreichen. Ihr Gesuch soll ein möglichst umfassendes Bild des Vorhabens vermitteln.
Formular Antrag auf Projektförderung (PDF)
Nach der Vorprüfung informieren wir Sie über den Fortgang des Verfahrens. Sofern von unserer Seite Fragen bestehen, setzen wir uns zum gegebenen Zeitpunkt mit Ihnen in Verbindung. Bei dieser Gelegenheit werden wir Ihnen ebenso mitteilen, bis wann der Stiftungsrat seinen Entscheid über Ihr Gesuch fällen wird.
Die Gedächtnisstiftung Peter Kaiser (1793–1864) tritt ausschliesslich als Gönnerin und nicht als Sponsorin auf. Sie untersteht der Liechtensteinischen Stiftungsaufsichtsbehörde und ist dieser regelmässig rechenschaftspflichtig.