Unter Berücksichtigung der Vorgaben unserer Richtlinien können Sie Ihr Gesuch elektronisch einreichen. Ihr Gesuch soll ein möglichst umfassendes Bild des Vorhabens vermitteln.
Formular für Antrag von Institutionen/Organisationen
Formular für Antrag von Privatpersonen
Nach der Vorprüfung informieren wir Sie über den Fortgang des Verfahrens. Sofern von unserer Seite Fragen bestehen, setzen wir uns zum gegebenen Zeitpunkt mit Ihnen in Verbindung. Bei dieser Gelegenheit werden wir Ihnen ebenso mitteilen, bis wann der Stiftungsrat seinen Entscheid über Ihr Gesuch fällen wird.
Wir bitten Sie jedoch vorab zu prüfen, ob ihr Ansuchen mit unseren Richtlinien zu ‘Was wir fördern’ und ‘Was wir grundsätzlich nicht fördern’ übereinstimmt.
Die Gedächtnisstiftung Peter Kaiser (1793–1864) tritt ausschliesslich als Gönnerin und nicht als Sponsorin auf. Sie untersteht der Liechtensteinischen Stiftungsaufsichtsbehörde und ist dieser regelmässig rechenschaftspflichtig.